Der Einsatz von Integrationsvereinbarungen im Ausländerrecht. Ein Röstigraben – warum?

Author(s) : Barbara Marti Leprat

Source : https://www.kpm.unibe.ch/unibe/portal/center_generell/a_title_strat_forschung/k_kpm/content/e69705/e232334/e234053/e1113958/e1114007/ProjektarbeitB.Marti_ger.pdf

Zusammen mit der Verankerung von Grundsätzen der Integration im neuen Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) wurde Anfang 2008 das Instrument der Integrationsvereinbarungen auf Bundesebene eingeführt. Eines der Ziele des AuG war es, die Situation der rechtmässig und dauerhaft anwesenden Ausländerinnen und Ausländer zu verbessern, indem Anstrengungen für die Integration verstärkt werden und auch die Ausländerinnen und Ausländer ihren Teil dazu beitragen sollen. Auf den systematischen Einsatz von Integrationsvereinbarungen wurde im AuG verzichtet und der Entscheid über die Anwendung der Integrationsvereinbarungen den Kantonen überlassen. Die Umsetzung erfolgte daraufhin in sehr unterschiedlicher Weise, wobei festzustellen ist, dass die Kantone der Suisse romande auf den Einsatz von Integrationsvereinbarungen verzichten. Ein Röstigraben also im Bereich der Anwendung der Integrationsvereinbarungen durch die Kantone, es stellt sich die Frage warum?

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