Postulat Feri 16.3407. Analyse der Situation von Flüchtlingsfrauen. Zur Situation in den Kantonen. Bericht zu Händen des Staatssekretariats für Migration (SEM) und der Schweizerischen Konferenz der Kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK)

Author(s) : Michèle Amacker, Tina Büchler, Denise Efionayi-Mäder, Julia Egenter, Joëlle Fehlmann, Sebastian Funke, Anne-Laurence Graf, Christina Verena Hausammann

Source : https://www.esbk.admin.ch/dam/sem/de/data/aktuell/news/2019/2019-10-16/ber-skmr-fluechtlingsfrauen-d.pdf.download.pdf/ber-skmr-fluechtlingsfrauen-d.pdf

“Am 9. Juni 2016 reichte Nationalrätin Yvonne Feri das Postulat 16.3407 «Analyse der Situation von Flüchtlingsfrauen» ein, welches am 15. März 2017 vom Nationalrat angenommen wurde. Aus dem Postulatstext haben das SEM und die SODK einen Fragekatalog für die Analyse der Situation in den Kantonen abgeleitet. Das SKMR war als externe Auftragnehmerin an der Beantwortung folgender Fragen beteiligt:
A. Wie ist die Behandlung, Betreuung und Unterstützung von Flüchtlingsfrauen, welche Opfer sexueller Gewalt und Ausbeutung geworden sind, ausgestaltet? Wie viele Opfer gibt es (Schätzung Anzahl)? Wie viele davon waren Opfer einer Straftat im Ausland? Wenn Opfer einer Straftat im Ausland: Welche Angebote (auch private resp. zivilgesellschaftliche) gibt es? An welche Stellen verweisen die Betreuungspersonen bei Kenntnis der Opfereigenschaft? Wenn Opfer einer Straftat im Inland: Wie ist die Beratung, Betreuung und Unterstüt-zung ausgestaltet? Sind die Opferberatungsstellen genügend auf diese Zielgruppe vorbereitet?
B. Bestehen Qualitätsrichtlinien und gendersensible Massnahmen zur Unterbringung von asylsuchenden Frauen und Mädchen? Bestehen ausreichende Qualitätsrichtlinien und gendersensible Massnahmen zur Unterbringung? Ist ein angemessener Schutz vor Übergriffen gegeben (im Lichte der Istanbul-Konvention)? Besteht Handlungsbedarf bei der Unterbringung? Ist die Betreuung angemessen?
Neben einer quantitativen und qualitativen empirischen Erhebung sollte eine juristische Analyse den internationalen und nationalen gesetzlichen Rahmen zu dieser Thematik darlegen. Bei der quantitativen Erhebung hatte das SKMR vorwiegend eine beratende Funktion, während das unabhängige Forschungsmandat aus der Durchführung der qualitativen Erhebung sowie der Erarbeitung der juristischen Analyse bestand. Im Rahmen eines Zusatzmandats des BAG wurden zudem Fragen zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit bearbeitet. Alle Daten wurden zwischen Februar und Oktober 2018 erhoben.”

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